DEB-Spielgericht weist Antrag von LEV NRW ab
(OLN) Die Position des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB) wurde in der Auseinandersetzung mit dem Landeseissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) um den Spielbetrieb der Oberliga-Nord unter dem Dach des DEB nun auch vom DEB-Spielgericht bekräftigt und der Antrag des LEV NRW auf Nicht-Zulassung der Vereine ESC Moskitos Essen, den EV Duisburg und den Herner EV zurückgewiesen.
Wie das DEB-Spielgericht festgestellt hat ist der Antrag des LEV NRW unbegründet, denn der DEB hat die Vereine völlig satzungskonform und rechtmäßig zum Oberliga-Spielbetrieb zugelassen.
Franz Reindl, DEB-Präsident: „Wir freuen uns, dass das Spielgericht unsere Entscheidung im Sinne des Sports bestärkt hat und der Oberliga-Spielbetrieb ungestört fortgesetzt werden kann.“
(OLN) Die Position des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB) wurde in der Auseinandersetzung mit dem Landeseissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) um den Spielbetrieb der Oberliga-Nord unter dem Dach des DEB nun auch vom DEB-Spielgericht bekräftigt und der Antrag des LEV NRW auf Nicht-Zulassung der Vereine ESC Moskitos Essen, den EV Duisburg und den Herner EV zurückgewiesen.
Wie das DEB-Spielgericht festgestellt hat ist der Antrag des LEV NRW unbegründet, denn der DEB hat die Vereine völlig satzungskonform und rechtmäßig zum Oberliga-Spielbetrieb zugelassen.
Franz Reindl, DEB-Präsident: „Wir freuen uns, dass das Spielgericht unsere Entscheidung im Sinne des Sports bestärkt hat und der Oberliga-Spielbetrieb ungestört fortgesetzt werden kann.“
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